Gut Zu Wissen
Allgemeine GeschäftsbedingungenAllgemeine Geschäftsbedingungen der „Hundeausbildung naturnah Wiesbaden“
1. Impfschutz
Am Training können nur Hunde teilnehmen, die über einen gültigen Impfschutz verfügen.
2. Haftung des Teilnehmers
Der/die Unterzeichnende versichert, dass eine gültige Haftpflichtversicherung für den oben genannten Hund besteht. Der/die Hundehalterin/in haftet für alle von seinem/ihrem Hund während der Ausbildung verursachten Schäden. Der/die Unterzeichnende verpflichtet sich auch, die Haftung im Schadensfall persönlich zu übernehmen, wenn ein Dritter für ihn an dieser Ausbildung teilnimmt.
3. Haftung
Es gilt als vereinbart, dass „Hundeausbildung naturnah“, grundsätzlich keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden durch teilnehmende Hunde übernimmt und somit weder vom/von der Hundehalter/in noch von Dritten in Anspruch genommen werden kann. Der/die unterzeichnende Teilnehmer/in wird jegliche Begleitperson von dem Haftungsausschluss in Kenntnis setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainingsstunden erfolgt auf eigenes Risiko.
4. Bezahlung
Die Kursgebühr ist für alle vereinbarten Unterrichtsstunden im Voraus zu bezahlen. (spätestens bis zur zweiten Stunde). Wird die Zahlungsfrist versäumt, behält sich der Organisator die Geltendmachung des Verzugsschadens vor. Bei Zahlungsverzug erlischt die Teilnahmeberechtigung. Zahlungsverzug tritt ein, wenn die Kursgebühr nach der zweiten Stunde nicht entrichtet ist.
5. Absage/Verschiebung einer Unterrichtsstunde im Einzeltraining und Kombikurs durch den Teilnehmer
Eine Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Termins durch den Teilnehmer, muss bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Erfolgt dies nicht oder später, wird die Unterrichtsstunde angerechnet.
6. Der/die Ausbilder/in behält sich vor, in dringenden Fällen (Krankheit, Wetterverhältnisse etc.) Unterrichtsstunden abzusagen.
Dieser Unterricht wird selbstverständlich nachgeholt.
7. Rücktritt durch den Teilnehmer bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung
oder bei vorzeitigem Abbruch der vereinbarten Unterrichtsstunden durch den/die Teilnehmer/in werden keine Kursgebühren erstattet.
8. Rücktritt durch den Veranstalter/Organisator
Der Veranstalter behält sich vor bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall erhält jeder Kursteilnehmer die bis dahin geleistete Gebühr ohne Abzüge zurück.
Die Kursleiter behalten sich vor, den Unterricht nach eigenem Ermessen abzubrechen. Die Unterrichtsgebühr wird in diesen Fällen anteilig zurückerstattet.
9. Seminare, Workshops & Geschlossene Gruppenkurse
Geschlossene Gruppenkurse sind Kurse mit einer festen Stundenzahl. Quereinstieg ist nicht möglich. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt und nicht rückerstattet werden.
Mit Annahme der Reservierung bestätigt der Teilnehmer folgendes:
„Als Teilnehmer, hafte ich für eventuelle von meinem Hund oder von mir verursachte Schäden, auch wenn auf Veranlassung des Trainers gehandelt wurde. Ich weiß, dass die Teilnahme am Seminar und die Benutzung des Veranstaltungsgeländes auf eigene Gefahr und Verantwortung erfolgt.“
10. Rücktritt durch den/ die Teilnehmer/ in
Der/die Teilnehmer/in kann von der Anmeldung ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter. Im Falle des Rücktritts kann der Veranstalter ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen.
Die Stornierungskosten betragen:
Bei Rücktritt bis einschließlich 6 Wochen vor Kursbeginn – Rückerstattung 50 % der Kursgebühr.
Bei Rücktritt bis einschließlich 4 Wochen vor Kursbeginn – Rückerstattung 25 % der Kursgebühr
Bei Rücktritt ab 2 Wochen vor Kursbeginn – Keine Rückerstattung der Kursgebühr (Es sei denn der Teilnehmer kann einen Ersatzteilnehmer stellen.)
11. Veranstaltungsort
Der Veranstalter behält sich vor den Veranstaltungsort bei Bedarf zu ändern.
12. Erfolgsgarantie
Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg von der Mitarbeit des/der Teilnehmers/in abhängt.
13. Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die übrigen Punkte hiervon unberührt.